Richtiges Verhalten im Wald: Diese Waldregeln sollte man kennen!

Er ist Fitnessstudio, Obstkorb, Tierpark und noch so vieles mehr: Unser Wald. Zwar machen Forstgebiete nur knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands aus. Doch sind sie trotzdem ihre ganz eigene Welt. Ähnlich wie in einem Mietshaus tummelt sich eine unendliche Artenvielfalt des Waldes in fünf "Stockwerken". Zur Wahrheit gehört aber auch: Unser Wald wird immer häufiger zu Müllhalde oder Hundepark. Sie möchten Ihr Naherholungsgebiet genießen, ohne Fuchs, Hase oder dem Gesetzgeber auf den Schlips zu treten? Als Waldpflege-Experten verraten wir Ihnen gerne, wie es geht.

Auf Holz geklopft: Grundregeln für das Verhalten im Wald

Anarchie herrscht im Wald nur für Individuen mit mehr als vier Beinen. Für Sie als Zweibeiner gelten dagegen klare Regeln für ihren Aufenthalt in Forstgebieten. Und hier kommt direkt die gute Nachricht: Sie dürfen sich nämlich offiziell zur Erholung in allen heimischen Wäldern aufhalten. Das deutsche Waldbetretungsrecht ist damit eines der großzügigsten in Europa. Besonders wenn man bedenkt, dass sich knapp die Hälfte der deutschen Wälder – wie auch der Elkofer Wald von Baumpatron – in Privatbesitz befindet. Der Rest gehört dagegen Bund, Ländern und Kommunen. 

Trotzdem gibt es natürlich auch im Gesetz Beschränkungen für den Aufenthalt im Wald. Wir haben einmal die wichtigsten Regeln für das angemessene Verhalten im Wald für Sie herausgesucht.

  1. Regel für das Verhalten im Wald: Feuer machen verboten! Um Waldbrände zu verhindern, dürfen Sie im Wald und bis 100 Meter vom Waldrand entfernt nicht zündeln. Einzige Ausnahme dieser Verhaltensregel: Offiziell ausgewiesene Feuerstellen. Auch das Rauchen ist zwischen März und Oktober untersagt.
  2. Regel für das Verhalten im Wald: Kein Wild-Camping! Auch die Survival-Künstler unter Ihnen müssen sich leider mit einem Campingplatz begnügen.
  3. Regel für das Verhalten im Wald: Müll gehört in die Mülltonne! Der Wald ist keine Müllhalde, das müssen wir Ihnen wahrscheinlich nicht erklären.
  4. Regel für das Verhalten im Wald: Förster- und Jägersitze oder Holzstapel sind tabu! Wer in die Höhe möchte, sollte einen ausgewiesenen Kletterwald aufsuchen. Unter einen rollenden Baumstamm geraten Sie in der Regel nur einmal. Also bitte: Seien Sie vorsichtig!
  5. Regel für das Verhalten im Wald: Kraftfahrzeuge müssen draußen bleiben! Ihr motorisierter Untersatz darf leider nicht auf den meisten Waldwegen fahren. Schon das Abstellen ist verboten. Natürlich gilt das nicht für gekennzeichnete Parkplätze

Wandern in Wald- und Naturschutzgebieten: So verhalten Sie sich richtig

Selbige Regeln gelten selbstverständlich auch in Naturschutzgebieten. Aber Vorsicht: Hier gibt es einige Zusätze.

Egal ob Sie als Wanderer oder Fahrradfahrer in ein Naturschutzgebiet kommen. Verlassen Sie auf keinen Fall die Wege. Sie könnten sonst Tiere aufschrecken oder empfindliche Pflanzen zerstören. Zudem ist das Reiten komplett untersagt. Auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, dürfen Sie natürlich auch das Pferd nutzen. 

Pilzsucher aufgepasst: In Naturschutzgebieten dürfen Sie keine Pflanzen pflücken und mitnehmen. Auch Ihr Hund darf sich nicht aufführen wie die Axt im Walde. Deshalb gilt: Leinenpflicht. Mehr dazu weiter unten. Nehmen Sie zum Schutz der Waldtiere am besten auch etwaigen Hundekot wieder mit. Auch im schönsten Waldsee dürfen Sie außerdem nur baden, wenn das explizit erlaubt ist.

Verhaltens-Tipp #1: Mit dem Hund in den Wald. Gerne, aber bitte mit Rücksicht!

Auch unsere vierbeinigen Freunde genießen die grüne Freiheit der weiten Forstgebiete. Nur manchmal leider etwas zu sehr. Denn wenn der Jagdtrieb mit Hunden durchgeht, können Wildtiere nicht nur gestört, sondern auch verletzt oder getötet werden. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt deshalb (wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet) eine Leinenpflicht in Wäldern. Andere Länder verpflichten Hundehalter nur in der Brut- und Setzzeit im Frühjahr sowie im Frühsommer, wenn Wildtiere sich oft in der Nähe der Waldwege aufhalten, zur Leine. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es jedoch nicht.

 

Handelt es sich bei Ihrem Gassi-geh-Wald um ein offizielles natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebiet (oder um ein Jagdliches Revier), besteht unabhängig von den vorgenannten Fällen nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 47 VwGO eine Leinenpflicht.

Übrigens: Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das dürfte den meisten Herrchen und Frauchen jedoch noch lieber sein als eine mögliche Alternative: Denn unter Umständen dürfen Jäger im Wald auf freilaufende Hunde sogar schießen.

Verhaltens-Tipp #2: Essen aus dem Wald? Eher der Ausnahmefall.

Leckere Pilze, saftige Beeren oder klassische Brennnesseln - der Wald ist auch für den Gaumen ein wahrer Genuss. Aber Sie wissen jetzt: Leckereien dürfen nur außerhalb von Schutzgebieten mitgenommen werden. Und es gibt noch ein paar andere Regeln.

Wer beispielsweise sein eigenes Pilzimperium mit selbst gesammelten Schwammerln aufbauen will, verstößt ohne Genehmigung des Waldbesitzenden gegen das Gesetz. Die nämlich sind die Eigentümer der Flora ihres Forststücks. Lediglich in geringen Mengen und zum eigenen Gebrauch dürfen Sie als Wald-Wanderer oder Wanderin Beeren, Nüssen, Pilze und Co. mitnehmen. Vorsicht beim Ernten: Wurzelballen müssen im Waldboden bleiben.

Auch Blumenfreunde kommen nicht zu kurz. Für einen Blumenstrauß dürfen Sie nämlich gerne Wildblumen und -kräuter sammeln - natürlich vorausgesetzt, sie stehen nicht unter Naturschutz!

Baumpatron-Gesundheitstipp: Früchte und Pilze, die Sie nahe am Boden gepflückt haben, unbedingt vor dem Genuss waschen und kochen! Sonst droht eine unter Umständen lebensgefährliche Fuchsbandwurm-Infektion.

Verhaltens-Tipp #3: Sport im Wald sollte nicht nur Ihnen guttun!

Neben der Erholung bietet der Wald natürlich auch einige Möglichkeiten, um den eigenen Puls in die Höhe zu treiben. Sie wissen bereits: Klettern ist in der Regel verboten. Und auch vom Verlassen der Waldwege rät Baumpatron ab. Zwar darf man streng genommen zu Fuß querfeldein wandern oder joggen, im Sinne des Schutzes von Tieren und Pflanzen ist das jedoch nicht. Radfahrer und Reiter sind wie erwähnt ohnehin von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, auf den Wegen zu bleiben.

Ganz wichtig: Sollten Sie feststellen, dass hier jemand fehlt, freuen wir uns sehr über Ihren freundliche Hinweis! Optimalerweise einfach über unser Kontaktformular und nach Möglichkeit mit Webadresse des Projektes. Vielen herzlichen Dank!

Kleiner Tipp: Gewichte stemmen war gestern. Unsere Wälder können Sie auch als natürliches Fitnessstudio nutzen. Gute Luft ist da nämlich inklusive. Stabile (!) Äste in Waldweg-Nähe bieten sich für Klimmzüge an, Steine oder kleinere Baumstämme sind perfekte Gewichte. Und an einer schönen Bank machen Sie erst mal ein paar Dips, bevor Sie die Aussicht genießen. Noch besser und schonender für den Wald: Sport auf ausgewiesenen Wald-Trimm-dich-Pfaden.

Wer Rücksicht nimmt, hat mehr vom Wald

Denken Sie daran: Wir Menschen sind heutzutage in der Regel nur zu Gast im Wald. Etliche Pflanzen und Tiere nennen die deutschen Forstgebiete jedoch ihre Heimat. Ob Sie nun also zu Erholungs-, Sport- oder Ernährungszwecken die grünen Weiten aufsuchen. Sie sind ausdrücklich erwünscht, sollten jedoch Rücksicht auf andere Besucher, die Waldbewohner und natürlich den Wald selbst nehmen. Nur dann hat jeder etwas von dieser ganz eigenen Welt.

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